Langjährige Koop­er­a­tion zwis­chen der Siemens-Stiftung und der GeK

Siemens Partnerschule WvS Gesamtschule Knigsborn Emblem RGB

Schon lange ist die Siemens-Part­ner­schaft ein unverzicht­bar­er Baustein unseres Schul­pro­gramms. Die Koop­er­a­tion wird jährlich neu fest­gelegt. Zwis­chen der Siemens-Stiftung und der Wvs GeK beste­ht fol­gende Koop­er­a­tionsvere­in­barung:

Präambel

Siemens und Schulen arbeit­en seit Jahrzehn­ten effek­tiv und erfol­gre­ich zusam­men. Ein zen­trales Inter­esse dieser Koop­er­a­tion liegt in dem verbinden­den Ziel, junge Men­schen gut auf das Leben und auf die Beruf­swelt vorzu­bere­it­en.

Die Schulen sind u.a. beauf­tragt, die Fähigkeit­en und Tal­ente bei Schü­lerin­nen und Schülern zu entwick­eln, die es ihnen erlauben, die Vielfalt beru­flich­er Bid­lungsmöglkeit­en zu nutzen und sich den Anforderun­gen der Berufs- und Arbeitswelt kom­pe­tent zu stellen. Angesichts des raschen tech­nis­chen und wirtschaftlichen Wan­dels in der Arbeitswelt haben die Schulen heute gle­ichzeit­ig den Auf­trag, die Verän­derun­gen bei den Qual­i­fika­tion­san­forderun­gen in der Arbeitswelt zu beobacht­en, sie kon­struk­tiv aufzu­greifen und die Schüler entsprechend vorzu­bere­it­en.

Siemens möchte die Zusam­me­nar­beit mit Schulen nutzen, um Entwick­lung­s­ten­den­zen aufzuzeigen und auf daraus resul­tieren­den Kon­se­quen­zen für die Grund­la­gen­bil­dung an der Schule aufmerk­sam zu machen. Durch zahlre­iche Pro­jek­te wer­den beruf­sspez­i­fis­che Aus­bil­dung­spro­file sowie wis­senschaftlich-tech­nis­ches Know-how vorgestellt und vielfältige Möglichkeit­en des Prax­is­bezugs für die Schule aufgezeigt.

Durch die Zusam­me­nar­beit mit Schulen trägt Siemens sein­er gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung Rech­nung. Die Koop­er­a­tion dient der Förderung hoher Bil­dungs­stan­dards mit Schw­er­punkt auf tech­nis­chen und wirtschaftlichen The­men sowie sozialer Kom­pe­ten­zen.

Auf der Grund­lage der Präam­bel vere­in­baren die oben genan­nten Pat­ner eine wis­sens­basierte Zusam­me­nar­beit mit nach­fol­gend for­mulierten Schw­er­punk­ten:


I.     Leitlinien der Kooperation

Die Part­ner­schaft beruht auf ein­er direk­ten, verbindlichen und effizien­ten Zusam­me­nar­beit und basiert auf dem Leitzsatz des “Gebens und Nehmens”. Bei­de Part­ner streben eine ver­lässliche Part­ner­schaft an, die sich u.a. durch ein festes Jahre­spro­gramm ausze­ich­net.

Die Schw­er­punk­te der Zusam­me­nar­beit liegen

  • auf einem Miteinan­der des Ler­nens und Ken­nen­ler­nens,
  • auf einem bei­der­seit­i­gen Know-how-Trans­fer,
  • auf ein­er the­o­retis­chen und prax­isori­en­tierten Vor­bere­itung auf die Arbeitswelt,
  • auf der Weit­er­gabe von Erfahrun­gen bezüglich neuer Entwick­lun­gen der mod­er­nen Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gien und ander­er Inno­va­tio­nen,
  • auf der Förderung natur­wis­senschaftlich­er, math­e­ma­tis­ch­er und tech­nis­ch­er Kom­pe­ten­zen,
  • auf der Förderung von Schlüs­selqual­i­fika­tio­nen
  • sowie auf dem Ein­blick in wirtschaftliche Zusam­men­hänge.

Die Leis­tun­gen von Siemens im Rah­men der Koop­er­a­tion sind unent­geltlich; daher ist die Haf­tung von Siemens — soweit geset­zlich zuläs­sig — aus­geschlossen.


II.     Grundsätze der Kooperationsvereinbarung

  1. Struk­tur der Zusam­me­nar­beit

Bei­de Part­ner bes­tim­men einen Ansprech­part­ner mit entsprechen­dem Stel­lvertreter, die für die Koop­er­a­tion ver­ant­wortlich sind und die Entschei­dun­gen selb­st tre­f­fen oder ver­an­lassen kön­nen.
Für Siemens: Seli­na Laghuwitz, GER CC WEST
Für die  Schule: Eine für das Part­ner­schul­pro­gramm benannte*r Vertreter*in / benan­nte Kon­tak­t­per­son.  

  • Bei­de Part­ner verpflicht­en sich zu einem regelmäßi­gen Infor­ma­tion­saus­tausch.
  • Die Schule gewährleis­tet eine vere­in­barte Teil­nehmerzahl an Schülern bzw. Lehrkräften für alle in der Jahre­s­pla­nung genan­nten Ver­anstal­tun­gen.
  • Bei­de Part­ner verpflicht­en sich, die Part­ner­schaft sowohl schul- bzw. fir­menin­tern als auch in der Öffentlichkeit zu kom­mu­nizieren.
  1. Jahre­s­pla­nung

Eine Jahre­s­pla­nung ist Grund­lage für die Zusam­me­nar­beit. Sie wird am Anfang des neuen Schul­jahres ver­ab­schiedet und umfasst alle Gebi­ete der Zusam­me­nar­beit  sowie die einzel­nen Leis­tun­gen der bei­den Part­ner. Bei Bedarf kann die Jahre­s­pla­nung in begrün­de­ten Fällen auch unter­jährig im gegen­seit­i­gen Ein­ver­ständ­nis angepasst wer­den. Dies erfol­gt bei Bedarf über Anpas­sungsvere­in­barun­gen, die von den Betreuern bei­der Seit­en gegengeze­ich­net wer­den.