Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen & Inklusion

Unsere Schule – Eine Schule der Vielfalt, eine Schule mit allen Abschlüssen. Kurz: eine Schule für ALLE.

Unser Inklu­sion­skonzept find­en Sie hier.

Es ist uns schon immer ein Anliegen gewe­sen, Schüler*innen mit unter­schiedlichen Fähigkeit­en und per­sön­lichen Entwick­lun­gen gemein­sam zu unter­richt­en, jede*n Schüler*in best­möglich zu fördern und zu fordern. So möcht­en wir ihnen den für sie best­möglichen Schu­la­b­schluss ermöglichen.

Aus den anzutr­e­f­fend­en unter­schiedlichen Entwicklungs‑, Erfahrungs‑, Lebens- sowie Lern- und Leis­tung­sun­ter­schieden ergibt sich die Notwendigkeit ein­er Unter­richt­skul­tur, die das indi­vidu­elle Ler­nen ermöglicht. Dies betra­cht­en wir als logis­che Schlussfol­gerung der Vielfalt.

Eine indi­vidu­elle Lernkul­tur herrscht vor, wenn Schüler*innen ihren Begabun­gen und Fähigkeit­en entsprechend ler­nen und sich im Lern­tem­po sowie im Umfang und Niveau der Lern­in­halte und ‑the­men unter­schei­den dür­fen.

Unsere Schüler*innen sollen sowohl Zeit und Unter­stützung für ihre eige­nen Lern­prozesse und ihre per­sön­liche Entwick­lung erhal­ten, als auch für die Entwick­lung der Klasse zur Lernge­mein­schaft Ver­ant­wor­tung übernehmen. Zudem sollen sie mehr Gelassen­heit, mehr Fre­undlichkeit, mehr Sol­i­dar­ität untere­inan­der erlan­gen – denn ein aus­geprägtes Zusam­menge­hörigkeits­ge­fühl macht eine gute Schu­lat­mo­sphäre aus.

Das alles zu entwick­eln, stellt eine päd­a­gogis­che Her­aus­forderung dar und ist den­noch eine unab­d­ing­bare Grund­lage – vielle­icht sog­ar der Aus­druck von Inklu­sion.

Inklu­sion ist keine Meth­ode, kein Ver­fahren und kein Organ­i­sa­tion­s­mod­ell, son­dern die Basis für gemein­sames und gle­ich­berechtigtes Leben und Ler­nen aller Schüler*innen in unser­er Schule, egal welche Form der Unter­stützung sie brauchen oder nicht.

(Quelle: www.forumtheater.blog.de)

 

Um diesen Anforderung gerecht zu wer­den und uns dahinge­gen weit­erzu­bilden, haben wir den Bere­ich „Umgang mit Het­ero­gen­ität“ zum zen­tralen Baustein unser­er Fort­bil­dungs­pla­nung gemacht. In diesem Kon­text nimmt das gesamte Kol­legium an der Fort­bil­dungsrei­he des MSW „Auf dem Weg zur inklu­siv­en Schule“ teil.

 

Weitere Informationen

Mit der Kon­ven­tion der UNO zur Inklu­sion, zum Recht von behin­derten Kindern, mit nicht behin­derten Kindern gemein­sam zu ler­nen, beste­ht für die Bun­desre­pub­lik eine „völk­er­rechtliche Verpflich­tung“ zur Umstel­lung auf ein inklu­sives Schul­sys­tem. Konkret fordert Artikel 24 der UN-Kon­ven­tion ein inklu­sives Bil­dungssys­tem. Dies bedeutet, dass Men­schen mit Behin­derung nicht auf­grund dieser vom all­ge­meinen Bil­dungssys­tem aus­geschlossen wer­den dür­fen (www.behindertenrechtskonvention.info).

Die schulis­chen bzw. päd­a­gogis­chen Grund­la­gen für den inklu­siv­en Unter­richt wer­den im Aktion­s­plan „Inklu­sion“ der Lan­desregierung NRW beschrieben. Es wird Fol­gen­des for­muliert:

„Das Ide­al ein­er inklu­siv­en Schule bedeutet, dass dort alle Kinder und Jugendlichen ungeachtet ihrer indi­vidu­ellen Voraus­set­zun­gen und Fähigkeit­en, ihrer Tal­ente und Nei­gun­gen, ihrer sozialen, eth­nis­chen und kul­turellen Herkun­ft, ihrer Behin­derun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen etc. miteinan­der ler­nen und jew­eils indi­vidu­ell opti­mal gefördert wer­den.“

Mit dem 9. Schul­recht­sän­derungs­ge­setz hat das Land den Auf­trag der VN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion umge­set­zt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklu­siv­en Bil­dung an all­ge­meinen Schulen in NRW geset­zlich ver­ankert. Schüler*innen mit einem Bedarf an son­der­päd­a­gogis­ch­er Unter­stützung sollen grund­sät­zlich immer ein Platz an ein­er all­ge­meinen Schule ange­boten wer­den (siehe NRW inklu­siv. Aktion­s­plan der Lan­desregierung. Eine Gesellschaft für alle. Bil­dungsportal des Lan­des NRW).

Dies geht mit unserem Ver­ständ­nis vom Gemein­samen Ler­nen und Het­ero­gen­ität ein­her. Uns liegt die Förderung aller Schüler*innen in ihrer Indi­vid­u­al­ität am Herzen. Alle Kinder kön­nen im Erleben der Ander­sar­tigkeit voneinan­der ler­nen. Es geht darum, Leis­tungs­ge­fälle zu ertra­gen und zunehmend Ver­ant­wor­tung für das gemein­same Ler­nen zu übernehmen. Dies erweit­ert die soziale und kog­ni­tive Kom­pe­tenz. Unsere inklu­sive Päd­a­gogik ver­sucht wenig­stens im schulis­chen Bere­ich eine Nor­mal­ität der Lebenswelt zu erre­ichen und zu ver­ankern, in der Gemein­samkeit, Vielfalt und Unter­schiedlichkeit als selb­stver­ständlich und pos­i­tiv erlebt wer­den kön­nen. Diese so erlebte Nor­mal­ität kann die Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung aller Schüler*innen bere­ich­ern.

 

Unser Verständnis:

 

Sonderpädagogische Unterstützung und Förderschwerpunkte

An unser­er Schule find­et inklu­sive Bil­dung statt, indem Schüler*innen mit und ohne Beein­träch­ti­gun­gen gemein­sam unter­richtet und er­zogen wer­den.

Einen Bedarf an son­der­päd­a­gogis­ch­er Unter­stützung kön­nen begrün­den:

  1. Lern- und Entwick­lungsstörun­gen (Förder­bere­ich Ler­nen , Sprache, Emo­tionale und soziale Entwick­lung,
  2. Geistige Behin­derung (Förder­schw­er­punkt Geistige Entwick­lung),
  3. Kör­per­be­hin­derung (Förder­schw­er­punkt Kör­per­liche und Motorische Entwick­lung),
  4. Hörschädi­gun­gen (Gehör­losigkeit, Schw­er­hörigkeit),
  5. Sehschädi­gun­gen (Blind­heit, Sehbe­hin­derung),
  6. Autismus-Spek­trum-Störun­gen.

Die Schüler*innen mit son­der­päd­a­gogis­chem Unter­stützungs­be­darf kön­nen entwed­er wie ihre Mitschüler*innen ohne beson­deren Unter­stützungs­be­darf unter­richtet wer­den (ziel­gle­ich) oder im Bil­dungs­gang LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (bei­des zield­if­fer­ent) gefördert wer­den.

 

 

Zielgleiche und zieldifferente Förderung

Ziel­gle­iche Förderung
[Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule]
Zield­if­fer­ente Förderung
[Bil­dungs­gang LERNEN/ Bil­dungs­gang GEISTIGE ENTWICKLUNG]
  • im Förder­schw­er­punkt Emo­tionale und soziale Entwick­lung [ES] im Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule
  • im Förder­schw­er­punkt Hören und Kom­mu­nika­tion [HK] im Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule
  • im Förder­schw­er­punkt Kör­per­liche und motorische Entwick­lung [KM] im Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule
  • im Förder­schw­er­punkt Sehen [SE] im Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule
  • im Förder­schw­er­punkt Sprache [SQ] im Bil­dungs­gang der all­ge­meinen Schule
  • im FSP Ler­nen [LE] im Bil­dungs­gang Ler­nen
  • im Förder­schw­er­punkt Geistige Entwick­lung [GG] im Bil­dungs­gang GG
  • im Förder­schw­er­punkt Emo­tionale und soziale Entwick­lung [ES] im Bil­dungs­gang Ler­nen
  • im Förder­schw­er­punkt Hören und Kom­mu­nika­tion [HK] in den Bil­dungs­gän­gen LE bzw. GG
  • im Förder­schw­er­punkt Kör­per­liche und motorische Entwick­lung [KM] in den Bil­dungs­gän­gen LE bzw. GG
  • im Förder­schw­er­punkt Sehen [SE] in den Bil­dungs­gän­gen LE bzw. GG
  • im Förder­schw­er­punkt Sprache [SQ] im Bil­dungs­gang LE

Siehe dazu Abschnitt 4 § 23 bis 30 der Aus­bil­dung­sor­d­nung Son­der­päd­a­gogis­che Förderung AO-SF

 

Eine sehbe­hin­derte Schü­lerin lernt mit Hil­fe eines zusät­zlichen Bild­schirms und Visio-Books.

 

 

Dies bedeutet in der Prax­is zum Beispiel, dass ein Kind mit dem genan­nten Unter­stützungs­be­darf (zield­if­fer­ent) in der Regel dif­feren­zierte Klasse­nar­beit­en schreibt und/oder in einzel­nen Fachunter­richtsstun­den indi­vidu­ell gefördert wird.

Indi­vidu­ell und Dif­feren­zierung heißt dabei, Unter­schiede in Zeit und Lern­tem­po zu machen, den Lernarrange­ments, den Auf­gaben, bei den Lernzie­len, in der Organ­i­sa­tion, beim Mate­r­i­al.

Dif­feren­zieren heißt aber auch, alle Schü­lerin­nen und Schüler von ihren per­sön­lichen Fähigkeit­en und Bedürfnisse aus­ge­hend möglichst gut zu fördern. Bei unseren Bemühun­gen um das Gemein­same Ler­nen von Schü­lerin­nen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen/Unterstützungsbedarfe bieten alle Lehrkräfte gemein­sam mit den Lehrkräften für Son­der­päd­a­gogik allen Schülern einen gemein­samen Zugang zu ein­er The­matik durch eine Vielfalt der Lern­wege und Lernziele.

Schü­lerin­nen und Schüler, die zield­if­fer­ent unter­richtet wer­den, erhal­ten in der Regel am Ende der Schulzeit einen Förder­schu­la­b­schluss. Selb­stver­ständlich ist es möglich, dass sich ein Kind mit son­der­päd­a­gogis­chen Unter­stützungs­be­darf im Laufe sein­er Schulzeit so gut entwick­elt, dass der son­der­päd­a­gogis­che Unter­stützungs­be­darf aufge­hoben wird. Es wird somit als „Regelschüler“ unter­richtet. Generell wird auf den Beratungskon­feren­zen und let­z­tendlich auf der Zeug­niskon­ferenz (Klassenkon­ferenz) zum Schul­jahre­sende inten­siv über die Entwick­lung eines jeden Kindes berat­en.

Im Rah­men ein­er jährlichen Über­prü­fung wird fest­gelegt, ob der Schüler im kom­menden Schul­jahr mit oder ohne son­der­päd­a­gogis­ch­er Unter­stützung unter­richtet wird.

Für uns ist es beson­ders schön zu sehen, wenn durch gute Förderung eine Schü­lerin oder eine Schüler ohne son­der­päd­a­gogis­chen Unter­stützungs­be­darf weit­er unter­richtet wer­den kann und einen Rege­lab­schluss nach der Jahrgangsstufe 10 erre­icht.