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Distanzlernkonzept

für den Distanzunterricht ab dem 25.01.2021

Wie ver­läuft die Kom­mu­nika­tion? Wie wer­den die Auf­gaben gestellt? Wie funk­tion­iert die Leis­tungs­be­w­er­tung? Unser Konzept zum Dis­tan­zler­nen beant­wortet diese und weit­ere Fragen!

Einleitung

Wir wis­sen um die schwierige Sit­u­a­tion für unsere Schü­lerin­nen und Schüler, Eltern und Fam­i­lien sowie Kol­legin­nen und Kol­le­gen. Es ist daher unser größtes Anliegen, alle am Schulleben Beteiligte heile durch diese Zeit zu brin­gen. Dieser Ansatz ist der rote Faden, der sich durch dieses Konzept und durch unsere Arbeit zieht.

Das vor­liegende Konzept bietet für diese Sit­u­a­tion der gesamten Schul­ge­mein­schaft der Wern­er-von-Siemens-Gesamtschule Königs­born einen sicheren Hand­lungsrah­men und definiert eine gemein­same Grund­lage für eine lern­förder­liche Verzah­nung von Präsenz- und Dis­tanzun­ter­richt. Bei einem Aus­fall von Präsen­zun­ter­richt gewährleis­ten wir mit diesem verbindlichen Konzept die Qual­ität des Lehrens und Ler­nen und dass der Unter­richt auf Dis­tanz ohne Verzögerung ein­set­zen kann.

Die fest­gelegten Vere­in­barun­gen beruhen auf den Erfahrun­gen der ersten Phase der Schulschließung ab März 2020 und der dazu erfol­gten Eval­u­a­tion. Die Ergeb­nisse der haus­in­ter­nen Befra­gung der Schü­lerin­nen und Schüler sowie ihrer Eltern und unseres Kol­legiums bilden eine Basis des fol­gen­den Konzeptes.

Eine weit­ere Grund­lage ist die „Han­dre­ichung zur lern­förder­lichen Verknüp­fung von Präsenz- und Dis­tanzun­ter­richt“ des MSB vom 05.08.2020″.

Das Min­is­teri­um für Bil­dung und Schule des Lan­des Nor­drhein-West­falen hat entsch­ieden, dass der Dis­tanzun­ter­richt dem Präsen­zun­ter­richt gle­ichzuset­zen ist.

Da das Ler­nen auf Dis­tanz eine beson­dere Her­aus­forderung für alle Schü­lerin­nen und Schüler und Fam­i­lien­mit­glieder darstellt, kann es zu Span­nun­gen und Krisen in den Fam­i­lien kom­men. Unser Schul­sozialar­beit­er Sebas­t­ian Wilke ste­ht gerne für Gespräche, Beratun­gen und Hil­fe zur Ver­fü­gung und ist über seine E‑Mail-Adresse und den Mes­sen­ger zu erre­ichen. Nach ein­er ersten Kon­tak­tauf­nahme bespricht er mit Ihnen die weit­eren Schritte. Seine geset­zliche Schweigepflicht beste­ht bei allen Kommunikationskanälen.

Weit­ere Unter­stützung bietet auch die Home­page der Schulpsy­cholo­gie unter https://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html.

Informations- und Kommunikationswege

Unsere Home­page informiert stets über die aktuelle Sit­u­a­tion an unser­er Schule sowie über alles Wichtige rund um den Schul­be­trieb. Ins­beson­dere wird der Home­page zu ent­nehmen sein, welche Kurse, Klassen oder Jahrgangsstufen aktuell auf Dis­tanz unter­richtet wer­den müssen.

Das Haup­tkom­mu­nika­tion­s­mit­tel zwis­chen den Schü­lerin­nen und Schülern sowie den Lehrerin­nen und Lehrern an der Wern­er-von-Siemens-Gesamtschule Königs­born ist der Untis-Mes­sen­ger und die MNSpro-Cloud mit dem Pro­gramm Teams. Das Por­tal Unit21 wird als Aus­tausch­plat­tform nicht mehr genutzt.

In der Regel antworten die Lehrerin­nen und Lehrer bei bei­den Kom­mu­nika­tion­s­me­di­en bis zum Ende des darauf­fol­gen­den Arbeit­stages in der Zeit zwis­chen 8:15 bis 15:45 Uhr auf Anfragen.

Bei Fra­gen zu den organ­isatorischen Rah­menbe­din­gun­gen sind in erster Lin­ie die Klassen­lehrerin­nen und ‑lehrer bzw. die Stufen­lei­t­erin­nen und ‑leit­er die Ansprech­part­ner. Fach­be­zo­gene Fra­gen wer­den an die Fach­lehrkraft gestellt.

Darstellung der Unterrichtsplanungen

Für den Unter­richt auf Dis­tanz ist eine über­sichtliche Darstel­lung der Unter­richts­form und der anste­hen­den Arbeit­saufträge für die kom­menden Tage sehr hil­fre­ich. Hierzu nutzen wir für alle Jahrgangsstufen den dig­i­tal­en Stun­den­plan über WebUn­tis fol­gen­der­maßen zur Sicht­bar­ma­chung der Ein­träge für Schü­lerin­nen und Schüler, Eltern und Klassen­lehrer, da die klas­sis­che Lehrstof­fein­tra­gung für sie nicht sicht­bar ist.

Über die Web­seite von WebUn­tis wer­den die an die Fäch­er angelehn­ten Infor­ma­tio­nen und Hin­weise wie z.B. Auf­gaben, Sprechzeit­en, Abga­beter­mine und Abgabeorte sowie Ankündi­gun­gen von Videokon­feren­zen eingetragen:

Ein­leitung für Kol­legin­nen und Kol­le­gen: Anmel­dung bei WebUn­tis … „Mein Stun­den­plan“ auswählen … auf die betr­e­f­fende Unter­richtsstunde klick­en … Reit­er „Details“ auswählen … „Find­et online statt“ und/oder „Noti­zen für Schüler*innen“ aktivieren und entsprechende Ein­tra­gun­gen vornehmen … abschließend auf „Spe­ich­ern“ klicken.

In den Stun­den­plä­nen der Schü­lerin­nen und Schüler erscheint dann je nach Eingabe ein kleines Sym­bol für Videokon­feren­zen in der linken oberen Ecke der Unter­richtsstunde bzw. ein Infor­ma­tion­ssym­bol in der recht­en oberen Ecke der Stunde.

 WebUntis Anleitung 01

 

Von den Klassen­leitun­gen kön­nen, ins­beson­dere in den Jahrgangsstufen 5 bis 7, zur Darstel­lung des Wochen­ablaufs ihrer Klasse im Dis­tanzun­ter­richts ein Padlet, selb­st erstellte Über­sicht­sta­bellen oder Ähn­lich­es erstellt wer­den. Jün­geren Schü­lerin­nen und Schülern sowie deren Eltern kön­nen hier­durch eine Struk­tur und ein Überblick gegeben wer­den, um ihre Woche zu organ­isieren. Alle unter­rich­t­en­den Kol­legin­nen und Kol­le­gen, ins­beson­dere die Klassen­leitun­gen, bekom­men dadurch eine Über­sicht über den Ver­lauf der Woche für ihre Klasse. Wenn sich Klassen­lehrer für ein Padlet entschei­den, ent­nehmen die Klassenlehrer/innen die Infor­ma­tio­nen über die Unter­richtsin­halte und Videokon­feren­zen dem dig­i­tal­en Stun­den­plan in WebUn­tis. Die Fachlehrer/innen wer­den dadurch ent­lastet, dass sie Ein­tra­gen nur noch in WebUn­tis vornehmen müssen.

Dokumentation des Unterrichts

Auch im Falle des Dis­tanzun­ter­richts wer­den die Unter­richtsstun­den im dig­i­tal­en Klassen­buch durch Ein­tra­gun­gen wie beim Präsen­zun­ter­richt doku­men­tiert und mit „DU“ für Dis­tanzun­ter­richt gekennzeichnet.

Krankmeldung

Erkrank­te Kinder wer­den wie beim Präsen­zun­ter­richt auch in Phasen des Dis­tanzun­ter­richts mor­gens im Sekre­tari­at von den Eltern krankgemeldet. Das Sekre­tari­at nimmt die Krankmel­dung ins elek­tro­n­is­che Klassen­buch auf. Die schriftlichen Entschuldigun­gen erfol­gen bei Wieder­auf­nahme des Präsen­zun­ter­richts nach dem üblichen Ver­fahren. Ins­beson­dere für Videokon­feren­zen erhal­ten die Lehrerin­nen und Lehrer somit einen Überblick der zu erwartenden An- und Abwe­sen­heit der Schü­lerin­nen und Schüler. Darüber hin­aus gehende, zur Videokon­ferenz ein­ge­ladene Schü­lerin­nen und Schüler, die nicht abgemeldet wur­den, wer­den eben­falls ins Klassen­buch mit dem Grund „Fehlte bei Viko“ ein­tra­gen. Dieser Ein­trag wird nicht als Fehlstunde gezählt, ver­schafft aber den Klassen- und Stufen­leitun­gen einen Überblick.

Informationsveranstaltungen

Soll­ten wichtige Eltern- oder Schü­ler­in­for­ma­tionsver­anstal­tun­gen wie z.B. zur Wahl des Wahlpflicht­fach­es, zur gym­nasialen Ober­stufe oder zum Über­gang von Jg. 4 zur weit­er­führen­den Schule aus Infek­tion­ss­chutz­grün­den nicht stat­tfind­en kön­nen, wer­den die entsprechen­den Infor­ma­tio­nen über die Home­page veröf­fentlicht bzw. per E‑Mail zuge­sandt. Der Emp­fang wird, falls erforder­lich, durch Rück­mel­dung der Eltern bzw. Schü­lerin­nen und Schüler sichergestellt.

Arbeitsaufträge für den Distanzunterricht

Die Auf­gaben wer­den mit Blick auf Umfang und Ter­minierung so gestellt wer­den, dass sie im Rah­men der Stun­den des Stun­den­plans erledigt wer­den kön­nen. Hin­weise zu den Auf­gaben oder der Arbeitsweise wer­den wie oben beschrieben zur Ori­en­tierung in den Stun­den­plan in WebUn­tis eingetragen.

Auf­gaben wer­den nach Möglichkeit entwed­er zu Beginn der Woche oder im Rah­men der Videokon­feren­zen gestellt.

Die Kol­legin­nen und Kol­le­gen vergewis­sern sich bei den Schü­lerin­nen und Schülern, dass die Auf­gaben mit Blick auf Umfang und Anspruch für sie zu leis­ten sind. Gute Erfahrun­gen hierzu wur­den mit ein­er rit­u­al­isierten Feed­back-Runde mit­tels Videokon­feren­zen gesam­melt und daher wer­den diese aus­drück­lich empfohlen.

Die Schü­lerin­nen und Schüler geben den Fachkol­legin­nen und ‑kol­le­gen bzw. den Klassen- und Stufen­leitun­gen regelmäßig eine Rück­mel­dung, ob sie die Auf­gaben gut bewälti­gen können.

Die Eltern spiegeln den Kol­legin­nen und Kol­le­gen bei Bedarf, ob die Art, der Umfang und die Organ­i­sa­tion der Auf­gaben angemessen sind.

Die Eval­u­a­tion hat ergeben, dass einige Fam­i­lien nicht über Druck­er ver­fü­gen. Wer­den Arbeit­saufträge erteilt, für deren Lösung von den Schü­lerin­nen und Schülern etwas auszufüllen ist, soll­ten diese Auf­gaben möglichst am Rech­n­er bear­beit­et wer­den kön­nen. In Aus­nah­me­fällen kann nach Absprache mit den Fach­lehrerin­nen und ‑lehrern Mate­r­i­al auch über das Sekre­tari­at aus­gegeben werden.

Bei der Auswahl der Arbeit­saufträge ist auf eine method­is­che Vielfalt zu acht­en wie z.B. auch auf hand­lungs- und pro­duk­to­ri­en­tierte Formate.

Videokonferenzen

Die Teil­nahme der Schü­lerin­nen und Schüler an Videokon­feren­zen ist verpflich­t­end, die Regelun­gen zu Krankmel­dun­gen sind hierzu zu berück­sichti­gen. Für einen qual­i­ta­tiv hochw­er­ti­gen Unter­richt mit Videokon­feren­zen ist eine eingeschal­tete Kam­era sin­nvoll und damit in der Regel verpflich­t­end. Der Wert der eingeschal­teten Kam­era liegt ins­beson­dere im sozialen Miteinan­der und somit im Zwis­chen­men­schlichen und schafft in Dis­tanz zumin­d­est etwas Nähe. Nach Absprache mit der Lehrkraft darf die Kam­era im Einzelfall und aus triftigem Grund abgeschal­tet wer­den. Für Videokon­feren­zen wer­den die reg­ulären Unter­richt­szeit­en nach dem Stun­den­plan genutzt und es wird hierzu rechtzeit­ig ein­ge­laden. Somit wer­den sich über­schnei­dende Ter­mine ver­mieden. Die Schü­lerin­nen und Schüler soll­ten möglichst ungestört und in einem ruhi­gen Raum daran teil­nehmen kön­nen. Eine Teil­nahme weit­er­er Per­so­n­en ist nur nach aus­drück­lich­er Zus­tim­mung der Lehrkraft erlaubt.

Einführung neuer Themen

Die Ein­führung neuer The­men und Inhalte bedarf im Dis­tanzun­ter­richt beson­ders behut­samer und klein­er Schritte. Nach Möglichkeit wer­den ver­schiedene didak­tis­che Zugänge ermöglicht und Visu­al­isierun­gen, z.B. durch über­nommene oder selb­stge­drehte Lehrvideos eingestellt.

Rückmeldung zu den Aufgaben

Rück­mel­dung erhal­ten unsere Schü­lerin­nen und Schüler über die oben genan­nten Kom­mu­nika­tion­swege. Eine kom­plette Kor­rek­tur im Sinne von Klasse­nar­beit­en aller abgegebe­nen Arbeit­sergeb­nisse kann nicht erwartet wer­den. Es sollte vielmehr eine regelmäßige Wertschätzung für ein­gere­ichte Auf­gaben erfol­gen, aber auch Muster­lö­sun­gen zur selb­stver­ant­wortlichen oder gegen­seit­i­gen Kon­trolle aus­gegeben werden.

Die Bew­er­tungs­maßstäbe berück­sichti­gen die all­ge­mein schwierige Sit­u­a­tion in Zeit­en des Dis­tan­zler­nens, die unter­schiedlichen Ver­hält­nisse im häus­lichen Umfeld und die unter­schiedlichen tech­nis­chen Gegebenheiten.

Bei nicht ein­gere­icht­en Arbeit­sergeb­nis­sen nimmt die Lehrkraft nach eigen­em Ermessen Kon­takt mit den Ler­nen­den oder deren Eltern auf und informiert bei Bedarf die Klassen- bzw. die Stufenleitung.

Sonderpädagogische Unterstützung

In Phasen des Dis­tan­zler­nens entschei­det die Fachkon­ferenz Gemein­sames Ler­nen über alle erforder­lichen Unter­stützungs­maß­nah­men und sorgt in Zusam­me­nar­beit mit den ver­ant­wortlichen Stellen für die benötigten tech­nis­chen und medi­alen Hil­f­s­mit­tel. Die ver­ant­wortlichen Lehrkräfte für Son­der­päd­a­gogik passen die Auf­gaben, Mate­ri­alien und Meth­o­d­en für den Dis­tanzun­ter­richt an. Eine beson­dere Bedeu­tung misst die Fachkon­ferenz Gemein­sames Ler­nen der regelmäßi­gen Kon­tak­tauf­nahme über Videokon­feren­zen bei, um klein­schrit­tige Förderung zu ermöglichen. 

Darüber hin­aus berat­en die Koor­di­na­toren über eine inten­si­vere Unter­stützung der Schü­lerin­nen und Schüler durch die Klasse­nas­sis­ten­ten. Das Unter­stützungsange­bot kann sowohl in der Schule als auch im häus­lichen Rah­men stat­tfind­en und bedarf ein­er inten­siv­en Zusam­me­nar­beit mit den Erziehungsberechtigen. 

Leistungsbewertung

Mit Beginn des Schul­jahres 2020/21 tritt fol­gende Regelung bezüglich der Leis­tungsmes­sung und ‑beurteilung im Unter­richt auf Dis­tanz in Kraft: „Die Leis­tungs­be­w­er­tung erstreckt sich auch auf die im Dis­tanzun­ter­richt ver­mit­tel­ten Ken­nt­nisse, Fähigkeit­en und Fer­tigkeit­en der Schü­lerin­nen und Schüler.“ (25. Schul­mail des MSB).

Son­stige Mitarbeit

Daraus fol­gt, dass die Schü­lerin­nen und Schüler zur Teil­nahme an allen For­mat­en des Dis­tanzun­ter­richts verpflichtet sind. Die im Dis­tanzun­ter­richt erbracht­en Leis­tun­gen wer­den in der Regel in die Bew­er­tung der son­sti­gen Mitar­beit im Unter­richt ein­be­zo­gen. Zur son­sti­gen Mitar­beit im Dis­tanzun­ter­richt zählen neben der Mitar­beit in Videokon­feren­zen und dem Erledi­gen schriftlich­er Arbeit­saufträge (z.B. Bear­beitung von Arbeits­blät­tern oder Auf­gaben aus Schul­büch­ern und in Arbeit­sheften) auch andere Auf­gaben­typen, z.B. Präsen­ta­tio­nen, Port­fo­lios, gestalterische/produktorientierte Arbeitsaufträge.

Kri­te­rien für die Leis­tungsmes­sung sind:

  • die – frist­gerechte – Abgabe der Arbeitsergebnisse
  • die Voll­ständigkeit der Inhalte
  • die inhaltliche Kor­rek­theit und Qual­ität der abgegebe­nen Aufgaben
  • die Doku­men­ta­tion des Entste­hung­sprozess­es (Arbeit­spro­tokoll, Pro­jek­tmappe, die Reflex­ion durch ein per­sön­lich­es Gespräch über den Lernweg)

Dabei ist – soweit über­prüf­bar – die Eigen­ständigkeit der Schüler­leis­tung und die Reflex­ion des Entste­hung­sprozess­es in die Beurteilungs­find­ung mit einzubeziehen.

Klasse­nar­beit­en und Prüfungen

Klasse­nar­beit­en und Klausuren find­en in der Regel im Rah­men des Präsen­zun­ter­richts statt. Daneben sind weit­ere in den Unter­richtsvor­gaben vorge­se­hene und für den Dis­tanzun­ter­richt geeignete For­men der Leis­tungsüber­prü­fung möglich (z. B.: mündliche Prü­fung in den Fremd­sprachen, das Anfer­ti­gen schriftlich­er Refer­ate, Port­fo­lios). Schü­lerin­nen und Schüler mit Coro­na-rel­e­van­ten Vor­erkrankun­gen sind eben­falls verpflichtet, an den schriftlichen Leis­tungsüber­prü­fun­gen unter Wahrung der Hygien­evorkehrun­gen teilzunehmen.

Räumliche und sachliche Unterstützung

Eine Erken­nt­nis aus der Eval­u­a­tion der ersten Schulschließung ist die Schwierigkeit, dass in eini­gen Fällen den Schü­lerin­nen und Schülern im häus­lichen Umfeld kein geeigneter und ruhiger Arbeit­splatz zur Ver­fü­gung ste­ht. Die Wern­er-von-Siemens-Gesamtschule Königs­born wird bei ein­er länger­fristi­gen Schließung – wenn die Vor­gaben des Lan­des dies zulassen – den Ler­nen­den nach Möglichkeit Räume unter Wahrung des Infek­tion­ss­chutzes zur Ver­fü­gung stellen.

Des Weit­eren hat sich her­aus­gestellt, dass die für einen erfol­gre­ichen Dis­tanzun­ter­richt erforder­liche tech­nis­che und dig­i­tale Ausstat­tung nicht in allen Fam­i­lien gegeben ist.

Für diese Fälle wer­den wir den Schü­lerin­nen und Schülern nach Möglichkeit dig­i­tale Endgeräte zur Ver­fü­gung stellen, wenn die Eltern bzw. die volljähri­gen Schü­lerin­nen und Schüler die vom Schul­träger vorgegebe­nen Auslei­hbe­din­gun­gen unterzeichnen.

Februar 2023

Montag 6. Februar

Ganztägig
Beginn 3. SekII-Klausurrunde

Dienstag 7. Februar

14:00 – 15:30
Team
14:00 – 16:00
Teamgespräche Grundschulen Jg. 5

Dienstag 14. Februar

8:00 – 13:30
Bundesjugendspiele Jg. 5 u. 6

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