Änderung der Corona-Testungen nach den Osterferien 2022
Ab Montag, 26. April 2022, wird die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle in der Schule Tätigen aufgehoben. Freiwillige bzw. anlassbezogene Tests sind zum Teil noch möglich.
Aktuelle Quarantäneregelung
Masken
- Im Schulgebäude ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich empfohlen.
- Die Erziehungsberechtigten sorgen für einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz, eine FFP-2- oder medizinische Maske.
- Die “AHA-Regeln” des Ministeriums für Gesundheit gelten auf dem gesamten Schulgelände. Abstände werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Es wird auf Händeschütteln, Umarmungen etc. verzichtet.
- Das Lüften muss selbstverständliche Praxis in allen Unterrichtsräumen sein: Stoßlüften alle 20 Minuten; Querlüften, wo immer es möglich ist. Nach Möglichkeit sollte während der gesamten Pausendauer gelüftet werden.
Sollten sich bei Ihrem Kind Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, schicken Sie es bitte nicht zur Schule. Bitte beobachten Sie ihr Kind für 24 Stunden auf weitere Symptome. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. Führen Sie ggf. bitte zu Hause einen Schnelltest durch.
Die Corona-Warn-App wird landesweit empfohlen.
Wir wünschen allen besonders unter den aktuellen Bedingungen Gesundheit!