An unserer Schule gelten zum Schutz vor dem Coronavirus folgende Verhaltensregeln:
- Die Corona-Selbsttests erfolgen immer montags, mittwochs und freitags zu Unterrichtsbeginn.
- Beim Betreten des Schulgeländes und im Unterricht muss ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der nur auf den festen Sitzplätzen im Unterricht und beim Essen und Trinken abgenommen werden darf. Die Erziehungsberechtigten sorgen für einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz, eine FFP-2- oder medizinische Maske. Für den Schultag sollte immer eine Ersatz-Mund-Nasen-Schutz mitgeführt werden.
- Die “AHA-Regeln” des Ministeriums für Gesundheit gelten auf dem gesamten Schulgelände. Abstände werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Es wird auf Händeschütteln, Umarmungen etc. verzichtet.
- Das Lüften muss selbstverständliche Praxis in allen Unterrichtsräumen sein: Stoßlüften alle 20 Minuten; Querlüften, wo immer es möglich ist. Nach Möglichkeit sollte während der gesamten Pausendauer gelüftet werden.
- Nach dem eigenen Unterricht werden die Stühle an die Tische geschoben.
Sollten sich bei Ihrem Kind Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, schicken Sie es bitte nicht zur Schule. Bitte beobachten Sie ihr Kind für 24 Stunden auf weitere Symptome! Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Die Corona Warn-App wird landesweit empfohlen.